Wie sind unsere spezialisierten
Fachärzte für Plastische Chirurgie qualifiziert und was zeichnet sie
aus?
Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische
und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil
erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft.
Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für
Plastische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie
(=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen),
die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für
Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung,
wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden
wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach
Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau
nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg
oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher
Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild
aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische
Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange Erfahrung sorgt für
die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass
jeder unserer angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender
Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt
auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung
zu übernehmen.
Unsere Anforderungen
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